- gemeinsame Entwicklung eines individuellen Arbeitsplanes
- u. a. die Gegenüberstellung Ihrer bisherigen Rahmen- und Vergütungsregelungen und die Anpassung für die Tarifvollanwendung
- rechtliche Beratung der Eingruppierung
- Einbeziehung des und Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
- Vorbereitung und ggf. gemeinsame Durchführung einer Mitarbeitendenversammlung
- Prozessevaluation