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  • gemeinsame Entwicklung eines individuellen Arbeitsplanes
  • u. a. die Gegenüberstellung Ihrer bisherigen Rahmen- und Vergütungsregelungen und die Anpassung für die Tarifvollanwendung
  • rechtliche Beratung der Eingruppierung
  • Einbeziehung des und Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
  • Vorbereitung und ggf. gemeinsame Durchführung einer Mitarbeitendenversammlung
  • Prozessevaluation