Skip to main content

Das Hinweisgeberschutzgesetz und mögliche Auswirkungen

Unseren Mitgliedern stellt sich die Frage, welche Konsequenzen mit der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes verbunden sind. Dazu die folgende Erläuterung: Mit dem "Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden", dem so genannten Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sollen die europäischen Vorgaben der Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937), die bereits länger bestehen, in nationales Recht umgesetzt werden.

Personen, die im beruflichen Kontext illegale Missstände bezogen auf EU-Recht sowie deutsches Recht aufdecken, sollen zukünftig die Möglichkeit der Nutzung strukturierter Meldeverfahren haben. Außerdem sollen die gesetzlich verankerten Regelungen die Meldenden vor Repressalien bewahren. Bei dennoch ausgelösten Repressalien trägt der Arbeitgeber zukünftig die Beweislast dafür, dass keine kausale Verknüpfung zwischen Meldung und Repressalie besteht.

Der Bundesrat hatte das vorgelegte Gesetz am 10.02.2023 abgelehnt. Bundesregierung und Bundestag haben die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um mit den Ländern über einen Kompromiss zu beraten. Der bisherige Gesetzesentwurf sieht u. a. vor, dass Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden interne Hinweisgebersysteme mit vorgegebenen Abläufen einzurichten haben oder diese Aufgabe an externe Dienstleister auslagern müssen. Die Einrichtung gemeinsamer Meldestellen für Unternehmen mit einer Mitarbeitendenzahl zwischen 50 und 249 Beschäftigten ist ebenfalls vorgesehen.

Unternehmen mit einem Betriebsrat haben bei der Implementierung eines Hinweisgeberschutzsystems die in § 80 Abs. 2 BetrVG geregelten Unterrichtungs- und Informationsrechte zu beachten.

Meldende könnten sich zudem an externe behördliche Meldestellen z. B. das Bundesamt für Justiz wenden. Einen Einblick in den aktuellen Stand der Regelungen geben wir unseren Mitgliedsorganisationen im Rahmen unserer Fachgruppen Personal am 21./23./28. März 2023.

 

Tafel mit Aufschrift Know the rules