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BAG-Beschluss zur Arbeitszeiterfassung

Unser digitales Workout* am 11.10.2022 stand ganz im Zeichen des Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 (Az. 1 ABR 22/21). Das BAG hatte festgestellt, dass Arbeitgeber bereits nach ArbSchG Arbeitsschutzgesetz verpflichtet sind, ein Arbeitszeiterfassungssystem zu führen.

Wir stellten eingangs die Frage: Wer die Arbeitszeit der Mitarbeitenden erfasst und wer nicht. Dabei gaben 13 % der Mitgliedsunternehmen an, dass sie bisher noch keine Arbeitszeiterfassung in ihrem Unternehmen vorsehen.

Mit dem aktuellen BAG-Beschluss steht nun fest: es besteht eine Pflicht des Arbeitgebers zur Arbeitszeiterfassung nach § 3 Abs. 2 Nr.1 ArbSchG. Die Beschlussgründe wurden vom BAG noch nicht veröffentlicht. Nichtsdestotrotz haben wir in unserem Workout erste Schlüsse für die Anforderungen an eine verpflichtende Zeiterfassung gezogen. Auch Arbeitsverhältnisse mit Vertrauensarbeitszeit sind mit großer Wahrscheinlichkeit umfasst. Unsere Mitglieder haben mit uns konstruktiv über die Arbeitszeiterfassung diskutiert, wir haben Fragen aufgeworfen, wertvolle Hinweise gegeben und sichtbare Probleme  besprochen.

Wir haben unseren Mitgliedern empfohlen, ab sofort die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten zu erfassen bzw. erfassen zu lassen. Wir haben die Entwicklungen rund um die Arbeitszeiterfassung im Blick. Nach Veröffentlichung der Begründung des BAG-Beschlusses informieren wir unsere Mitglieder. Dies gilt auch, sobald sich hier in Sachen Gesetzgebung etwas bewegt.

Abschließend noch der Hinweis: Ein Verstoß gegen die Zeiterfassungspflicht nach ArbSchG stellt zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Ordnungswidrigkeit und somit keinen Bußgeldtatbestand dar. Das wäre erst der Fall, wenn einer konkreten Anordnung der Arbeitsschutzbehörde nicht Folge geleistet würde. Unberührt davon sind aber die arbeitszeitrechtlichen Regelungen (z.B. ArbZG, MiLoG u.a.) zur Erfassung der Arbeitszeit. Verstöße dagegen stellen bereits jetzt eine Ordnungswidrigkeit dar.

*Unser Workout ist ein digitales Weiterbildungs- und Austauschformat mit und für unsere Mitglieder.

Symbolbild Arbeitszeiterfassung