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Tarifwerk PATT

Das Tarifwerk PATT setzt sich aus mehreren Tarifverträgen zusammen. Es ist ein sehr schmales und übersichtliches Tarifwerk, was lediglich wesentliche Arbeits- und Entgeltbedingungen festschreibt. Die Regelungen bieten ausreichend Spielraum für die individuellen Gestaltungsbedürfnisse der einzelnen Organisationen. Derzeit haben wir Flächentarifverträge in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen. Nach dem Motto „passgenau & flexibel“ sind diese Tarifverträge passend für und durch Unternehmen in der Sozialwirtschaft entwickelt worden. Die Besonderheit des Tarifwerk PATT ist die Abbildung aller Beschäftigten in einer Tabelle. Dabei wird die Vergütung stärker leistungs- als altersbezogen geregelt.


Das Tarifwerk PATT setzt sich zusammen aus:

  • einem Rahmentarifvertrag,
  • einem Vergütungstarifvertrag,
  • einem Ausbildungstarifvertrag,
  • einem Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge und Entgeltumwandlung,
  • einem Tarifvertrag Jahressonderzahlung,
  • einem Tarifvertrag Fahrradleasing (freiwillige Anwendung). 
Foto: Tarifwerk PATT