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Was ist eigentlich ein Tarifvertrag?

Als Tarifvertrag bezeichnet man einen Vertrag zwischen einem Arbeitgeber und einer Gewerkschaft. Oft wird dann von dem sogenannten "Haustarifvertrag" oder auch "Firmentarifvertrag" gesprochen. Wenn sich - wie in unserem Fall - mehrere Arbeitgeber einer Branche zusammengeschlossen haben, dann wird ein Tarifvertrag zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband abgeschlossen. Hier spricht man dann von einem Verbands- bzw. Flächentarifvertrag. Dieser ist für eine bestimmte Branche - im PATT die Sozialwirtschaft - und für eine räumlich abgegrenzte Fläche wirksam. Durch die in Deutschland gesetzlich geregelte Tarifautonomie geschieht der Abschluss eines Tarivertrages ohne den Einfluss des Staates. Der Verbands- bzw. Flächentarifvertrag gilt für alle Unternehmen, die Mitglied des Arbeitgeberverbands sind.

Eine Ausnahme bildet hier die sogenannte OT-Mitgliedschaft (Mitgliedschaft ohne Tarifbindung). Auch im PATT gibt es diese OT-Mitgliedschaft; wir sprechen hier von einer Kooperativen Mitgliedschaft, die durch unsere Satzung immer zeitlich befristet ist und dem Zweck der Volleinführung und damit der Tarifbindung dient.

Ein Tarifvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer*innen und Arbeitgebern, wie z. B. Arbeitsentgelt, Sonderzahlungen, Arbeitszeit und Urlaubsanspruch. Der erste Tarifvertrag wurde in Deutschland im Jahr 1873 für Buchdrucker abgeschlossen. Eine Tarifvertrag soll die strukturelle Ungleichheit der Arbeitnehmerseite gegenüber der Arbeitgeberseite ausgleichen. Dabei hat der Tarifvertrag viele Vorteile für alle Beteiligten wie transparente Gehälter, stärkere Einflussnahme, gleiche Wettbewerbsbedingungen und Planbarkeit, um nur einige zu nennen.

Symbolbild Tarifvertrag