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EuGH: Eltern behinderter Kinder sind vor Diskriminierung im Arbeitsverhältnis geschützt

Rechtsprechung stärkt Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Mit seinem Urteil vom 11. September 2025 (Rechtssache C-38/24 – Bervidi) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) klargestellt: Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmer*innen nicht benachteiligen, weil sie ein behindertes Kind betreuen. Das Verbot der mittelbaren Diskriminierung wegen einer Behinderung gilt demnach auch für Personen, die selbst nicht behindert sind, aber durch die Betreuung eines behinderten Kindes mittelbar betroffen sind.

📌 Worum ging es konkret?

Die Klägerin, Stationsaufsicht bei einem italienischen Verkehrsunternehmen, betreut ihren vollinvaliden Sohn, der tägliche medizinische Versorgung benötigt. Sie beantragte eine dauerhafte Reduzierung ihrer Arbeitszeit auf Vormittage. Ihr Arbeitgeber lehnte dies ab. Die Frau klagte – und bekam vor dem EuGH recht.

⚖️ Zentrale Aussagen des EuGH

  • Mittelbare Diskriminierung liegt auch vor, wenn scheinbar neutrale Regelungen Personen benachteiligen, die aufgrund der Betreuung eines behinderten Angehörigen besonderen Unterstützungsbedarf haben.

  • Eltern behinderter Kinder können sich auf das Verbot der Diskriminierung wegen einer Behinderung berufen – selbst wenn sie selbst nicht behindert sind.

  • Arbeitgeber sind verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege gewährleistet werden kann.

  • Diese Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn die Vorkehrungen den Arbeitgeber unverhältnismäßig belasten würden (z. B. in Bezug auf Organisation, Kosten oder Betriebsstruktur).

✅ Voraussetzungen, damit das Urteil greift

  1. Das Kind hat eine anerkannte Behinderung (körperlich, geistig, seelisch oder Sinnesbeeinträchtigung, langfristig).

  2. Der Elternteil ist Arbeitnehmer*in.

  3. Es liegt eine Benachteiligung im Job wegen der Pflege vor.

🤝 Folgen für die Arbeitgeber

Für Arbeitgeber ergibt sich daraus die Notwendigkeit, ihre Arbeitszeitmodelle und internen Prozesse zu reflektieren.

Es gilt:

  • proaktiv familienfreundliche Strukturen zu schaffen,
  • auf individuelle Situationen sensibel einzugehen,
  • rechtssicher und diskriminierungsfrei zu handeln.
Grafik EuGH -Urteil