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Betriebliches Eingliederungsmanagement: Klare Informationspflichten für Arbeitgeber

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein zentrales Instrument zur Unterstützung von Mitarbeitenden mit längerer Erkrankung. Ziel ist es, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Erkrankung vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg hat in seinem Urteil vom 14.01.2025 wesentliche Anforderungen für ein ordnungsgemäßes BEM konkretisiert.

Verantwortung des Arbeitgebers – auch bei Dienstleistern

Wird das BEM durch einen externen Dienstleister durchgeführt, bleibt die Verantwortung beim Arbeitgeber. Verfahrensfehler der beauftragten Stelle werden dem Arbeitgeber zugerechnet (§ 278 BGB). Dies unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Auswahl und Begleitung externer Partner.

Informationspflichten sind unerlässlich

Zentrale Aussage des LAG: Ein ordnungsgemäßes BEM setzt voraus, dass der/die Arbeitnehmer*in über die Ziele des BEM sowie Art, Umfang und Verwendung der erhobenen Daten umfassend informiert wird. Dies schließt insbesondere sensible Krankheitsdaten ein. Nur wenn der Hinweis rechtzeitig, verständlich und vollständig erfolgt, kann von einer wirksamen Einladung zum BEM ausgegangen werden.

Informationsgespräch allein genügt nicht

Ein vorgelagertes Informationsgespräch ist zulässig – ersetzt aber nicht die konkrete und umfassende Aufklärung nach § 167 Abs. 2 Satz 4 SGB IX. Das Gericht betont: Fehlt dieser Hinweis, kann eine spätere Ablehnung des BEM durch den/die Beschäftigte*n nicht ohne Weiteres als „Verweigerung“ gewertet werden.

Was bedeutet das für Arbeitgeber?

  1. Sorgfaltspflicht stärken: BEM-Einladungen müssen detaillierte Informationen über Ziele, Datenarten, Verwendungszwecke und Beteiligte enthalten.
  2. Datenschutz sicherstellen: Klare Regeln zur Erhebung, Speicherung und Nutzung sensibler Daten sind zwingend.
  3. Schulungsbedarf prüfen: Intern beteiligte Personen sollten regelmäßig zur rechtskonformen Durchführung des BEM geschult und externe Dienstleister sollten sorgfältig ausgewählt werden.

Fazit: Mehr Transparenz – mehr Rechtssicherheit

Das Urteil schafft Klarheit und stärkt die Position von Arbeitnehmer*innen. Für Arbeitgeber bedeutet es eine größere Verantwortung – aber auch die Chance, durch transparente Kommunikation Vertrauen zu stärken und arbeitsrechtliche Risiken zu vermeiden.

Das PATT Team unterstützt unsere Mitgliedsorganisationen mit Fachwissen, Vorlagen & Beratung auch rund um das BEM.

Grafik LAG-Urteil