Digitale Signatur und Arbeitsverträge: Wichtige rechtliche Änderungen seit 2025
Die Digitalisierung schreitet in vielen Bereichen des Arbeitsrechts voran. Seit dem 1. Januar 2025 gilt eine bedeutende rechtliche Änderung, die es Unternehmen ermöglicht, Arbeitsverträge und deren wesentliche Inhalte in digitaler Form zu übermitteln. Diese Neuregelung basiert auf dem vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) und bringt Erleichterungen für Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer mit sich.
Digitale Signatur statt Schriftform
Bisher war es nach dem Nachweisgesetz erforderlich, dass Arbeitsverträge schriftlich ausgehändigt werden, also in Papierform mit eigenhändiger Unterschrift. Mit der neuen Gesetzesänderung dürfen Arbeitgeber die wesentlichen Vertragsbedingungen nun auch in Textform übermitteln. Dies bedeutet, dass eine digitale Übermittlung per E-Mail oder über andere elektronische Kommunikationswege rechtlich zulässig ist. Eine handschriftliche Unterschrift ist nicht mehr zwingend erforderlich.
Ausnahmen von der Regelung
Trotz der Erleichterungen gibt es weiterhin Branchen, in denen die Schriftform verpflichtend bleibt. Dazu gehören insbesondere das Baugewerbe und die Fleischwirtschaft, in denen weiterhin eine eigenhändige Unterschrift für Arbeitsverträge erforderlich ist.
Zudem haben Arbeitnehmer das Recht, eine Papierform des Arbeitsvertrags anzufordern. Sollte ein Mitarbeiter dies wünschen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine ausgedruckte Version bereitzustellen.
Vorteile der neuen Regelung
Die Digitalisierung von Arbeitsverträgen bringt verschiedene Vorteile mit sich:
- Bürokratieabbau: Weniger Verwaltungsaufwand für Unternehmen.
- Schnellere Prozesse: Arbeitsverträge können einfacher und effizienter abgeschlossen werden.
- Umweltfreundlich: Durch den Wegfall von Papierverträgen wird Papier gespart.
Fazit
Diese rechtliche Neuerung ist ein wichtiger Schritt hin zu einer digitalisierten Arbeitswelt. Unternehmen sollten ihre internen Prozesse entsprechend anpassen, um von den Vorteilen zu profitieren.
Quellen:
