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Neuer Tarifabschluss ab 2023

Der PARITÄTische Arbeitgeberverband PATT e.V. hat gemeinsam mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) einen neuen Tarifabschluss - beginnend ab dem 01.01.2023 - für die Beschäftigten in seinen Mitgliedsunternehmen verhandelt.

Wie bereits in 2021 und 2022 geht es auch in der zukünftigen Tarifperiode darum, die Leistungen und besonderen Beanspruchungen der Beschäftigten in der Sozialwirtschaft aufzuzeigen und zu würdigen. Das Tarifwerk PATT setzt dabei auf Kontinuität und die stetige Verbesserung der Rahmen- und Entlohnungsbedingungen.

Wichtige Punkte im neuen PATT-Tarifwerk sind:

  • Die Steigerung der Gehälter ab dem 01.01.2023 um 5 % in den VergütungsgruppenI bis VI und um 3 % in den Vergütungsgruppen VII bis XI
  • Eine erneute Steigerung der Gehälter ab dem 01.01.2024 um weitere 3 % in allen Vergütungsgruppen
  • Die Zahlung einer monatlichen Zulage von 200,00 € für Pflegebeschäftigten in Pflegebetrieben gemäß Pflegearbeitsbedingungenverordnung
  • Die Verdoppelung der Jahressonderzahlung auf 50 %
  • Die Verdoppelung der Bereitschaftsdienstwertung auf 50 %
  • Die Zahlung einer gestaffelten Jubiläumszuwendung:
    • nach 25 Jahren –    500,00 €
    • nach 30 Jahren – 1.000,00 €
    • nach 35 Jahren – 1.500,00 €
    • Nach 40 Jahren – 2.000,00 €
  • Die Steigerung der Ausbildungsentgelte um durchschnittlich 8,7 %

Weitere Informationen zum aktuellen Tarifwerk PATT und zum PARITÄTischen Arbeitgeberverband PATT e.V. entnehmen Sie dem pdfKurzüberblick Tarifwerk PATT ab 2023